Ein junger Mann mit Down-Syndrom und eine Frau sitzen gemeinsam an einem Tisch und schauen auf einen Laptop-Bildschirm.
David Maurer / Lebenshilfe

Landesverband Lebenshilfe NRW

Ziel des Landesverband Lebenshilfe NRW ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in unserer Gesellschaft.

Stellungnahmen & Positionspapiere

Hier finden Sie die Stellungnahmen und Positionspapiere der Lebenshilfe NRW oder von Organisationen, an denen die Lebenshilfe NRW beteiligt war.

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Stellungnahme: Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten für behinderte Menschen

Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2024 entschieden: Auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben das aktive Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und fordert in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2026 weitere konsequente Schritte: die Sicherung des aktiven Wahlrechts, die Einräumung des passiven Wahlrechts für Werkstattbeschäftigte sowie eine gesetzlich verankerte Regelung zur Refinanzierung der damit verbundenen Kosten. Selbstvertretung ist für die Lebenshilfe kein Zugeständnis – sondern ein Grundrecht.

Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen

Positionspapier der Lebenshilfe NRW zur Novellierung der Landesbauordnung (BauO NRW)

Barrierefreiheit ist kein Komfort – sie ist ein Menschenrecht. Mit diesem klaren Bekenntnis fordert die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen in ihrem Positionspapier zur Novellierung der Landesbauordnung NRW (BauO NRW), dass Barrierefreiheit strukturell und verbindlich im Baurecht verankert wird. Bundesweit fehlen rund zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. Die geplante Novelle muss nach Ansicht der Lebenshilfe NRW nachgebessert werden: bei der Barrierefreiheit im Gebäudebestand, bei Mindeststandards im Neubau, bei der inklusiven Quartiersentwicklung und bei der verbindlichen Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Planungsprozessen.

Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Positionierung der Fachverbände: Keine Kürzungen bei der Teilhabe

In einem gemeinsamen Positionspapier lehnen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung die Pläne aus dem sogenannten „Vorschlagsbuch" zur Kostendämpfung in der Eingliederungshilfe entschieden ab. Die hinter verschlossenen Türen erarbeiteten Kürzungsvorschläge von Bund, Ländern und Kommunen gefährden laut den Fachverbänden Menschenwürde und sozialen Frieden. Die Verbände fordern stattdessen: Entbürokratisierung, Digitalisierung und eine gerechte Finanzierungsstruktur – aber keine Einschränkung von Rechten auf Kosten der Menschen mit Behinderung.

Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme zum SPD-Antrag „Echte Teilhabe durch mehr Geld in der Eingliederungshilfe"

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen nimmt Stellung zum Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW (Drucksache 18/15903): Die Forderungen nach einer Landesbeteiligung an der Finanzierung der Eingliederungshilfe, einer Dynamisierung der Bundesentlastung und dem Abbau von Bürokratie werden ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig macht die Lebenshilfe NRW deutlich: Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Teilhabeleistungen dürfen nicht als Kostenfaktor diffamiert werden – sie sind verbrieftes Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, verankert im SGB IX und der UN-Behindertenrechtskonvention.

Freien Wohlfahrtspflege NRW

Fact-Sheet: Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe NRW

Die Kosten der Eingliederungshilfe in NRW sind zwischen 2020 und 2024 um rund 35 Prozent auf 7,24 Milliarden Euro gestiegen – doch die Ursachen werden im politischen Diskurs häufig falsch dargestellt. Das Fact-Sheet der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) legt auf Basis belastbarer Daten dar, warum das Bundesteilhabegesetz (BTHG) weniger als 2 Prozent der Kostensteigerungen verursacht. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wie der demografische Wandel, steigende Fallzahlen und tarifbedingte Personalkosten sind die eigentlichen Treiber. Die LAG FW NRW fordert eine faktenbasierte Debatte, den Abbau von Bürokratie und eine dynamisierte Bundesbeteiligung an den EGH-Kosten.

Paritätische Wohlfahrtsverband NRW

Offener Brief an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Tariffinanzierung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW und der Arbeitgeberverband PTG wenden sich in einem Offenen Brief an den Landschaftsverband Rheinland (LVR): Die Refinanzierung des seit März 2024 geltenden Tarifvertrags für die Sozialwirtschaft stockt. Obwohl der LVR den PTG-Tarifvertrag formal anerkennt, führen seine Einstufungen in der Praxis zu einer deutlichen Unterfinanzierung. Viele Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe melden akute finanzielle Engpässe. Die Verbände fordern den LVR auf, die tarifliche Refinanzierung auf Augenhöhe zu gestalten – im Interesse fairer Arbeitsbedingungen, der Fachkräftesicherung und einer zukunftsfähigen sozialen Infrastruktur im Rheinland.

Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Stellungnahme der Fachverbände zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Sie bewerten den Bezug auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) kritisch: Die ICF darf nicht als konzeptionelle Rechtfertigung genutzt werden, um den Grad der Behinderung (GdB) abzusenken. Positiv bewertet werden die Beibehaltung der Heilungsbewährung und der Wegfall der geplanten Befristungsmöglichkeit für GdB-Feststellungen. Die Verbände fordern zudem mehr Transparenz durch Veröffentlichung der Verordnungsbegründung.

Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Positionspapier der Fachverbände: Umsetzung und Weiterentwicklung des BTHG

Acht Jahre nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ziehen die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung eine kritische Bilanz: Die Umsetzung verläuft zu langsam, das Gesamtplanverfahren wird nicht flächendeckend durchgeführt, und der Kostendruck gefährdet bereits erreichte Verbesserungen. In ihrem Positionspapier fordern die Fachverbände unter anderem eine objektive, bundeseinheitliche Bedarfsermittlung, die konsequente Anwendung des Wunsch- und Wahlrechts beim Wohnen, auskömmliche Vergütungsstrukturen sowie einen verbindlichen Sanktionsmechanismus bei Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen. Teilhabe muss Vorrang vor Kostendruck haben.

Selbsthilfe NRW

Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen – Gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf werden in Nordrhein-Westfalen strukturell benachteiligt: Kita-Plätze sind knapp, Bewilligungsverfahren intransparent und die Finanzierungsgrundlagen unzureichend. In ihrer Stellungnahme benennt die Selbsthilfe konkrete Hindernisse für inklusive Kindertagesbetreuung in NRW und fordert dringendes Handeln. Gefordert werden unter anderem eine Bedarfsermittlung vor Kita-Eintritt, persönlicher Kontakt im Teilhabeplanverfahren, mehr Flexibilität für Kita-Träger sowie der Aufbau landesweiter Inklusionszentren. Im Fokus stehen das Recht auf soziale Teilhabe und gleichberechtigte Bildungschancen für Kinder mit Behinderung im Elementarbereich.

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe lehnt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung in seiner vorliegenden Form entschieden ab. Statt der angekündigten Vergütungserhöhung um 12,7 Prozent drohen Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer:innen in der Praxis erhebliche Einnahmeeinbußen. Der Entwurf gefährdet die Existenz des gesamten Betreuungswesens, schafft Fehlanreize zur Unterbringung in stationären Einrichtungen und untergräbt die mit der Betreuungsrechtsreform 2023 gestärkten Selbstbestimmungsrechte rechtlich betreuter Menschen. Die Lebenshilfe fordert eine grundlegende Überarbeitung und eine effektive Vergütungserhöhung von mindestens 23 Prozent.

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Stellungnahme zum Gruppenantrag zur Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT)

Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2024 entschieden: Auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben das aktive Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und fordert in ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2026 weitere konsequente Schritte: die Sicherung des aktiven Wahlrechts, die Einräumung des passiven Wahlrechts für Werkstattbeschäftigte sowie eine gesetzlich verankerte Regelung zur Refinanzierung der damit verbundenen Kosten. Selbstvertretung ist für die Lebenshilfe kein Zugeständnis – sondern ein Grundrecht.

Verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und Zentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland

Freiwilligendienste 2030 – Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit

Mehr als zehn Prozent aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger engagieren sich bereits heute in einem Freiwilligendienst – doch das Potenzial ist noch längst nicht ausgeschöpft. Das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030" der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft formuliert eine klare Vision: ein Rechtsanspruch auf Förderung jedes Freiwilligendienstes, ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföG-Niveau sowie eine aktive Einladung und Beratung aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Ziel ist eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit, die demokratischen Zusammenhalt stärkt, Inklusion fördert und allen gesellschaftlichen Gruppen offen steht – ohne Pflicht, aber mit echter Perspektive.

Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG)

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) des Bundesministeriums für Gesundheit. Besonders kritisch bewerten sie die geplante Regelung des § 15a SGB V-neu: Ein genereller Pflegefachvorbehalt würde Heilerziehungspflegende von der Erbringung pflegerischer Leistungen ausschließen und bestehende Versorgungsstrukturen in der Eingliederungshilfe gefährden. Die Verbände fordern eine gesetzliche Klarstellung sowie die Anerkennung von Heilerziehungspflege als gleichwertige Fachpflegekompetenz. Gleichzeitig werden Verbesserungen bei der Pflegeberatung, den Angeboten zur Unterstützung im Alltag und den Hilfsmittelversorgungsverträgen angemahnt.

Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen nimmt Stellung zum Referentenentwurf des NRW-Ministeriums für ein Gesetz zur Einsetzung einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte. Die Einrichtung dieser Stelle wird grundsätzlich begrüßt. Zugleich fordert die Lebenshilfe NRW, den besonderen Schutzbedarf von Kindern mit Behinderung ausdrücklich im Gesetz zu verankern: Sie sind drei- bis viermal häufiger von Gewalt betroffen als Kinder ohne Behinderung. Darüber hinaus kritisiert die Lebenshilfe die zu kurze Stellungnahmefrist, die eine echte Beteiligung von Kindern mit Behinderung und ihren Familien unmöglich macht, sowie die unzureichende Berichtspflicht.

Lebenshilfe Niedersachsen

Forderungspapier: Stärkung der Bewohner*innenvertretungen – Selbstbewusst, stark und entscheidend

Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, haben ein Recht auf Selbstbestimmung und Mitbestimmung – doch die Realität bleibt weit hinter diesem Anspruch zurück. Das Forderungspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe zeigt auf, welche rechtlichen und praktischen Veränderungen notwendig sind, um Bewohner*innenvertretungen in gemeinschaftlichen Wohnformen zu stärken. Gefordert werden ein verbindliches Mitbestimmungsrecht, eine gesicherte Finanzierung, qualifizierte Assistenz und bundesweit einheitlichere Regelungen. Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention sowie Erkenntnisse aus dem partizipativen Projekt „Selbstbewusst – stark und entscheidend" mit Piloteinrichtungen der Lebenshilfe Niedersachsen.

Paritätische Wohlfahrtsverband NRW

Positionspapier: Gegen Intoleranz und Ausgrenzung – Für eine Gesellschaft der Freiheit, Gleichheit und Vielfalt

Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW bezieht in seinem Positionspapier vom Mai 2024 klar Stellung gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und soziale Ausgrenzung. Angesichts der wachsenden Zustimmung zur AfD und ihrer antidemokratischen Programmatik bekräftigt der Verband seine Grundwerte: Menschenwürde, Gleichheit, Inklusion und Vielfalt. Das Papier richtet sich gegen rassistische, diskriminierende und marktradikale Ideologien, die Menschen mit Behinderung, von Armut Betroffene und andere vulnerable Gruppen besonders gefährden. Der Paritätische NRW tritt für eine solidarische, inklusive Demokratie ein und fordert ein Verbot der AfD.

Paritätische Wohlfahrtsverband NRW

Stellungnahme des Facharbeitskreises Migration: Menschenrechte sind unteilbar, Vielfalt ohne Alternative

Der Facharbeitskreis Migration im Paritätischen Landesverband NRW positioniert sich klar gegen Rassismus, Antisemitismus, Ausgrenzung und Demokratiefeindlichkeit. Vor dem Hintergrund der CORRECTIV-Recherchen und einer zunehmenden Verschiebung politischer Debatten nach rechts betont die Stellungnahme: Asyl ist ein Menschenrecht, soziale Arbeit ist Menschenrechtspraxis und Vielfalt bleibt unverhandelbar. Gefordert wird eine menschenrechtsorientierte Migrations- und Flüchtlingspolitik, die gesellschaftliche Herausforderungen gestaltet, statt auf Abschreckung, Auslagerung und Abschiebung zu setzen. Der Facharbeitskreis ruft dazu auf, aktiv für Demokratie, Solidarität, jüdisches Leben und eine offene Gesellschaft einzutreten.

Selbsthilfe NRW

Aufruf zu Transparenz in der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen

Landesorganisationen der Selbsthilfe fordern in ihrem Aufruf mehr Transparenz und einheitliche Verfahren bei ambulanten Eingliederungshilfen für junge Menschen mit Behinderungen in NRW. Im Fokus stehen Schulbegleitung, Teilhabe an Bildung, Assistenz im familiären Kontext sowie autismusspezifische Fachleistungen. Kritisiert werden wechselnde Zuständigkeiten zwischen Landschaftsverbänden, Kreisen, kreisfreien Städten und Jugendämtern sowie uneinheitliche Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen. Diese führen aus Sicht der Selbsthilfe zu Bürokratie, Verunsicherung und verzögerten Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien. Gefordert werden altersunabhängige Zuständigkeiten und landeseinheitliche, am SGB IX orientierte Regelungen.

Freie Wohlfahrtspflege NRW

Diskussions- und Forderungspapier: Arbeitskräftemangel und Mitarbeitenden-Entwicklung in der sozialen Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung in NRW

Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW beschreibt in ihrem Diskussions- und Forderungspapier den zunehmenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel in der sozialen Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung in NRW. Betroffen sind unter anderem Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen, Schulbegleitung, Frühförderung und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Das Papier benennt Handlungsfelder wie Qualifizierung von Quereinsteiger*innen, Anerkennung vorhandener Abschlüsse, Personalbindung, Bürokratieabbau, Teamarbeit und lebenslagen-sensible Arbeitsplätze. Ziel ist es, die Eingliederungshilfe zukunftsfähig zu gestalten und langfristig Teilhabe, Inklusion und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen.

Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Abschließende Stellungnahme der Fachverbände zum Beteiligungsverfahren des BMFSFJ zum inklusiven SGB VIII

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen abschließend Stellung zum Beteiligungsverfahren des Bundesfamilienministeriums zur Reform eines inklusiven SGB VIII. Im Zentrum steht die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Verbände fordern verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichende Finanzierung, Barrierefreiheit, multiprofessionelle Fachlichkeit, einheitliche Bedarfsermittlung und den Erhalt individueller Rechtsansprüche auf Teilhabeleistungen. Zugleich sprechen sie sich gegen Verschlechterungen beim Systemwechsel aus und betonen die Bedeutung transparenter Übergangsregelungen, barrierefreier Beratung und angemessener Beteiligungsfristen.

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Positionspapier: Für eine gute Pflege auch für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert in ihrem Positionspapier bessere Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen. Im Mittelpunkt steht die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung: Die bisherige Pauschale nach § 43a SGB XI von 266 Euro monatlich reicht aus Sicht der Lebenshilfe nicht aus, um bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen. Das Papier fordert gesetzliche Änderungen, damit Menschen mit Behinderung nicht gegen ihren Willen in Pflegeheime umziehen müssen. Ziel sind gute Pflege, umfassende Teilhabe, Wahlfreiheit beim Wohnen und eine faire Finanzierung unabhängig vom Wohnort.