Landesverband Lebenshilfe NRW
Ziel des Landesverband Lebenshilfe NRW ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in unserer Gesellschaft.
Ziel des Landesverband Lebenshilfe NRW ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in unserer Gesellschaft.
Ziel des Landesverband Lebenshilfe NRW ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in unserer Gesellschaft.
Ziel des Landesverband Lebenshilfe NRW ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich in Nordrhein-Westfalen leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich persönlich benötigt. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. Für diese Inklusion der Menschen mit Beeinträchtigung engagiert sich der Verein als Selbsthilfeorganisation und Fachverband seit 60 Jahren. Somit kann er auf eine lange Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zurückgreifen.
Den Landes-Verband Lebenshilfe NRW
gibt es seit 60 Jahren.
Was macht der Landes-Verband?
Er setzt sich für Teilhabe von Menschen
mit Behinderung
und ihren Familien ein.
Teilhabe bedeutet:
Menschen mit Behinderung
können überall dabei sein:
Brauchen Sie Hilfe?
Der Landes-Verband hilft den
Menschen mit Behinderung
und ihren Familien.
Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Im Jahre 1964 wurde er durch Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung und interessierten Fachleuten, die sich in örtlichen Lebenshilfe-Vereinigungen zusammengeschlossen hatten, gegründet. Er ist der Landesverband für die 71 Orts- und Kreisvereinigungen in Nordrhein-Westfalen, sowie weitern rund 60 außerordentliche Mitgliedsorganisationen. Insgesamt hat die Lebenshilfe NRW 18.000 Mitglieder.
Individuelle Angebote sowie über 400 verschiedene Einrichtungen sorgen landesweit für die Unterstützung von rund 30.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderung. Flächendeckend kann so die benötigte Hilfe und Förderung gewährleistet werden, um den Bedürfnissen von Betroffenen und ihren Familien gerecht zu werden.
Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. tritt für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung, ihren Familien und Angehörigen gegenüber dem Gesetzgeber, Behörden und anderen Verbänden ein und berät seine Mitglieder in Rechts- und Fachfragen. Der Landesverband ist als öffentlich förderungswürdig anerkannt nach §§74, 75 KJHG.
Alle Bemühungen der Lebenshilfe NRW verfolgen das Ziel, die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen zu vertreten. Teilhabe statt Ausgrenzung, getreu diesem Motto setzt sich die Lebenshilfe NRW für die gesellschaftliche Anerkennung und Integration sowie ein möglichst selbstständiges Leben aller Menschen ein. Ihnen muss der Schutz und die Hilfe zuteil werden, die individuell benötigt wird. wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.
Die Lebenshilfe will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.
Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für nichtbehinderte Menschen, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wie alle Bürger haben Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf:
Es ist normal für Menschen sich voneinander zu unterscheiden, verschiedene Interessen und Fähigkeiten zu besitzen oder manche Dinge besser bzw. schlechter als andere zu können. Es ist normal, verschieden zu sein.