Lebenshilfe NRW - Landesverband
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in der Gesellschaft ist Ziel der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in der Gesellschaft ist Ziel der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in der Gesellschaft ist Ziel der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.
Die Lebenshilfe NRW ist ein Verein.
Der Verein heißt:
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
NRW ist die Abkürzung für
Nordrhein-Westfalen.
Die Lebenshilfe NRW gibt es seit April 1964.
Wir setzen uns ein für:
Unser Ziel ist: Teilhabe.
Teilhabe bedeutet:
Wir finden:
Menschen mit Behinderung sollen
überall dazugehören.
Zum Beispiel:
Jeder Mensch ist anders.
Darum braucht jeder Mensch andere Unterstützung.
Zur Lebenshilfe NRW gehören:
Gemeinsam gibt es:
über 22.000 Mitarbeitende
über 17.000 Mitglieder
Was wir machen
Die Lebenshilfe NRW
So ist die Lebenshilfe NRW aufgebaut:
Die Landesdelegiertenversammlung ist das wichtigste
Gremium im Verein.
Sie trifft sich mindestens 1-mal im Jahr.
Dort werden wichtige Dinge entschieden.
Zum Beispiel: Wer im Vorstand ist.
Der Landesvorstand wird gewählt.
Er ist für 4 Jahre gewählt.
Der Landesvorstand leitet die Arbeit vom Verein.
Landesvorsitzender: Prof. Dr. Gerd Ascheid
Stellvertretung: Eva Lux und Dennis Sonne, MdL
Die Landesgeschäftsführung macht die Arbeit im Alltag.
Landesgeschäftsführerin ist Bärbel Brüning.
Sie ist Landesgeschäftsführerin seit September 2019.
In der Lebenshilfe NRW gibt es 3 Beiräte.
Die Beiräte beraten den Landesvorstand.
Die Beiräte heißen:
Der Lebenshilfe-Rat NRW ist wichtig für die Selbstvertretung.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung sprechen für sich selbst.
Es gibt Landes- und Fachausschüsse.
Dort sprechen Fachleute über wichtige Themen.
Sie helfen auch bei Texten und Vorschlägen.
Wir schreiben hier: Menschen mit Behinderung.
In der Lebenshilfe wird auch über andere Wörter gesprochen.
Zum Beispiel: Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Manche Wörter stehen noch in Gesetzen.
Darum werden sie manchmal weiter benutzt.
Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. (Lebenshilfe NRW) ist der Landesverbandder Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen. Seit der Gründung im April 1964 setzen wir uns für Teilhabe, Selbstbestimmung und die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien ein. Als Selbsthilfeorganisation und Fachverband bündeln wir Erfahrung, vertreten Interessen auf Landesebene und stärken unsere Mitgliedsorganisationen vor Ort.
Die Lebenshilfe NRW ist der Zusammenschluss von 71 Orts- und Kreisvereinen sowie 60 außerordentlichen Mitgliedsorganisationen. Gemeinsam stehen diese Organisationen in NRW für gelebte Unterstützung und Teilhabe – mit über 22.000 Mitarbeitenden und über 17.000 Mitgliedern.
Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung gleichberechtigt dabei sein, mitmachen und mitbestimmen können – in Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit und politischer Teilhabe. Dabei orientieren wir uns an der individuellen Lebenssituation: Unterstützung soll so gestaltet sein, dass sie Selbstbestimmung stärkt und Barrieren abbaut.
Wir verwenden auf dieser Seite die Formulierung „Menschen mit Behinderung“. Gleichzeitig diskutiert die Lebenshilfe seit Jahren über passende, diskriminierungssensible Bezeichnungen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe empfiehlt u. a. „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ bzw. „Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung“. Sie erläutert auch, warum einzelne Begriffe (z. B. „geistige Behinderung“) in bestimmten Kontexten – etwa im Recht oder bei Leistungszugängen – weiterhin vorkommen, obwohl viele Menschen diese Bezeichnungen kritisch sehen.
Als Landesverband
Die Lebenshilfe NRW ist demokratisch organisiert und arbeitet transparent – getragen durch ehrenamtliches Engagement und eine hauptamtliche Geschäftsstelle.
Die Landesdelegiertenversammlung ist das höchste Vereinsorgan und tagt mindestens einmal im Jahr. Ordentliche Mitgliedsorganisationen entsenden Delegierte nach ihrer Mitgliederzahl; außerordentliche Mitgliedsorganisationen haben eine Stimme.
Sie wählt u.a. den Landesvorstand und trifft grundlegende Entscheidungen zur Verbandsarbeit (z. B. Satzungsfragen, Mitgliedsbeiträge, Jahresabschluss).
Der Landesvorstand wird von der Landesdelegiertenversammlung für vier Jahre gewählt und leitet die Verbandsarbeit im Rahmen der Satzung.
Die Lebenshilfe NRW hat eine Landesgeschäftsführung, die vom Landesvorstand berufen wird und die laufenden Geschäfte des Vereins sowie der Tochtergesellschaften führt.
Die Lebenshilfe NRW wird durch drei Beiräte begleitet. Sie fördern die Ziele des Landesverbandes und unterstützen den Landesvorstand durch Beratung, Anregungen und bei Stellungnahmen zu verbandspolitisch bedeutsamen Fragen.
Die drei Beiräte sind:
Jeder Beirat wählt eine/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung. Die Beiräte werden nach Bedarf, mindestens zweimal im Jahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen zudem die Landesgeschäftsführung (oder eine Vertretung) und ein Mitglied des Landesvorstands teil.
Die Lebenshilfe NRW spricht für, über und mit Menschen mit Behinderung. Der Lebenshilfe-Rat NRW ist das Gremium der Selbstvertretung innerhalb der Lebenshilfe NRW. Er besteht aus 13 gewählten Mitgliedern, wird alle vier Jahre neu gewählt und tagt dreimal im Jahr.
Der Rat der Eltern und Angehörigen wird vom Landesvorstand für jeweils vier Jahre berufen; eine Wiederberufung ist möglich.
Der Rat der Leistungserbringer wird ebenfalls vom Landesvorstand für jeweils vier Jahre berufen; eine Wiederberufung ist möglich.
Fachausschüsse ermöglichen fachlichen Austausch, erarbeiten Positionen und Handreichungen und berücksichtigen dabei gesetzliche Entwicklungen sowie die Perspektiven von Menschen mit Behinderung und Angehörigen.
Referent Recht
Über die Tochtergesellschaft Lebenshilfe Bildung NRW bietet der Landesverband Angebote, insbesondere in Bildung/Qualifizierung und in der Fachkräfteausbildung. Zudem ist die Lebenshilfe NRW in wichtige Netzwerke der Selbsthilfe und Wohlfahrt eingebunden.
Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. ist Mitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW, des Landesbehindertenrates NRW und bei Special Olympics Deutschland in NRW e.V. Der Landesverband ist Fördermitglied im Förderkreis Gedenkort T4 e.V.
Registriert als Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V., Amtsgericht Köln VR 700965
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 154096873
Freistellungsbescheid: Als gemeinnützige Körperschaft befreit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51ff. AO dient, unter der Steuernummer 224/5798/0397.