Ein junger Mann mit Down-Syndrom und eine Frau sitzen gemeinsam an einem Tisch und schauen auf einen Laptop-Bildschirm.
David Maurer | Lebenshilfe

Lebenshilfe NRW - Landesverband

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in der Gesellschaft ist Ziel der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.

Lebenshilfe NRW - Landesverband

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien in der Gesellschaft ist Ziel der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.

Wer wir sind

Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Die Lebenshilfe NRW ist ein Verein.
Der Verein heißt:
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

NRW ist die Abkürzung für
Nordrhein-Westfalen.

Die Lebenshilfe NRW gibt es seit April 1964.

Wir setzen uns ein für:

  • Menschen mit Behinderung
  • und ihre Familien.

Unser Ziel ist: Teilhabe.

Teilhabe bedeutet:

  • dabei sein
  • mitmachen
  • mitreden
  • mitbestimmen

Wofür wir stehen

Inga Kramer
Inga Kramer

Wir finden:
Menschen mit Behinderung sollen
überall dazugehören.

Zum Beispiel:

  • in der Schule
  • bei der Arbeit
  • beim Wohnen
  • in der Freizeit
  • in der Politik

Jeder Mensch ist anders.
Darum braucht jeder Mensch andere Unterstützung.

Wie groß wir sind

Zur Lebenshilfe NRW gehören:

  • 71 Orts- und Kreisvereine
  • 60 außerordentliche Mitgliedsorganisationen

Gemeinsam gibt es:

über 22.000 Mitarbeitende
über 17.000 Mitglieder

Was wir machen

Die Lebenshilfe NRW

  • setzt sich für Rechte von Menschen mit Behinderung ein,
  • spricht mit Politik und Behörden in NRW,
  • hilft den Lebenshilfe-Vereinen vor Ort,
  • gibt Informationen, damit Barrieren abgebaut werden.

So sind wir organisiert

So ist die Lebenshilfe NRW aufgebaut:

  • Landesdelegiertenversammlung: trifft wichtige Entscheidungen.
  • Landesvorstand: leitet die Arbeit des Vereins.
  • Landesgeschäftsführung: macht die Arbeit im Alltag.
  • Beiräte: beraten den Vorstand.
  • Fachausschüsse: sprechen über wichtige Fach-Themen.

Landesdelegiertenversammlung

Die Landesdelegiertenversammlung ist das wichtigste
Gremium
im Verein.

Sie trifft sich mindestens 1-mal im Jahr.

Dort werden wichtige Dinge entschieden.
Zum Beispiel: Wer im Vorstand ist.

Landesvorstand

Der Landesvorstand wird gewählt.
Er ist für 4 Jahre gewählt.

Der Landesvorstand leitet die Arbeit vom Verein.

Landesvorsitzender: Prof. Dr. Gerd Ascheid
Stellvertretung: Eva Lux und Dennis Sonne, MdL

Landesgeschäftsführung

Die Landesgeschäftsführung macht die Arbeit im Alltag.

Landesgeschäftsführerin ist Bärbel Brüning.
Sie ist Landesgeschäftsführerin seit September 2019.

Beiräte

In der Lebenshilfe NRW gibt es 3 Beiräte.
Die Beiräte beraten den Landesvorstand.

Die Beiräte heißen:

  • Lebenshilfe-Rat NRW
  • Rat der Eltern und Angehörigen
  • Rat der Leistungserbringer

Der Lebenshilfe-Rat NRW ist wichtig für die Selbstvertretung.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung sprechen für sich selbst.

Fachausschüsse

Es gibt Landes- und Fachausschüsse.
Dort sprechen Fachleute über wichtige Themen.
Sie helfen auch bei Texten und Vorschlägen.

Sprache: Wie nennen wir das?

Wir schreiben hier: Menschen mit Behinderung.

In der Lebenshilfe wird auch über andere Wörter gesprochen.
Zum Beispiel: Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Manche Wörter stehen noch in Gesetzen.
Darum werden sie manchmal weiter benutzt.

Landesverband für Teilhabe und Selbstbestimmung

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. (Lebenshilfe NRW) ist der Landesverbandder Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen. Seit der Gründung im April 1964 setzen wir uns für Teilhabe, Selbstbestimmung und die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien ein. Als Selbsthilfeorganisation und Fachverband bündeln wir Erfahrung, vertreten Interessen auf Landesebene und stärken unsere Mitgliedsorganisationen vor Ort.

Die Lebenshilfe NRW ist der Zusammenschluss von 71 Orts- und Kreisvereinen sowie 60 außerordentlichen Mitgliedsorganisationen. Gemeinsam stehen diese Organisationen in NRW für gelebte Unterstützung und Teilhabe – mit über 22.000 Mitarbeitenden und über 17.000 Mitgliedern.

Wofür die Lebenshilfe NRW steht

Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung gleichberechtigt dabei sein, mitmachen und mitbestimmen können – in Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit und politischer Teilhabe. Dabei orientieren wir uns an der individuellen Lebenssituation: Unterstützung soll so gestaltet sein, dass sie Selbstbestimmung stärkt und Barrieren abbaut.

Sprache und Bezeichnungen

Wir verwenden auf dieser Seite die Formulierung „Menschen mit Behinderung“. Gleichzeitig diskutiert die Lebenshilfe seit Jahren über passende, diskriminierungssensible Bezeichnungen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe empfiehlt u. a. „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ bzw. „Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung“. Sie erläutert auch, warum einzelne Begriffe (z. B. „geistige Behinderung“) in bestimmten Kontexten – etwa im Recht oder bei Leistungszugängen – weiterhin vorkommen, obwohl viele Menschen diese Bezeichnungen kritisch sehen.

Was die Lebenshilfe NRW leistet

Als Landesverband

  • vertreten wir die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gegenüber Politik, Landesbehörden und Institutionen in NRW.
  • beraten und unterstützen wir Orts- und Kreisvereine in fachlichen und organisatorischen Fragen und stärken damit die Arbeit vor Ort.
  • fördern wir das öffentliche Verständnis für die Lebenslagen und Rechte von Menschen mit Behinderung – damit Barrieren abgebaut werden und Teilhabe Realität wird.
  • arbeiten wir mit öffentlichen und freien Trägern sowie kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen verwandter Zielsetzung zusammen.

Zahlen & Reichweite in NRW

  • 71 Orts- und Kreisvereine
  • 60 außerordentliche Mitgliedsorganisationen
  • über 22.000 Mitarbeitende
  • über 17.000 Mitglieder

Organisation & Vereinsorgane

Die Lebenshilfe NRW ist demokratisch organisiert und arbeitet transparent – getragen durch ehrenamtliches Engagement und eine hauptamtliche Geschäftsstelle.

Landesdelegiertenversammlung

Die Landesdelegiertenversammlung ist das höchste Vereinsorgan und tagt mindestens einmal im Jahr. Ordentliche Mitgliedsorganisationen entsenden Delegierte nach ihrer Mitgliederzahl; außerordentliche Mitgliedsorganisationen haben eine Stimme.

Sie wählt u.a. den Landesvorstand und trifft grundlegende Entscheidungen zur Verbandsarbeit (z. B. Satzungsfragen, Mitgliedsbeiträge, Jahresabschluss).

Landesvorstand

Der Landesvorstand wird von der Landesdelegiertenversammlung für vier Jahre gewählt und leitet die Verbandsarbeit im Rahmen der Satzung.

Landesgeschäftsführung

Die Lebenshilfe NRW hat eine Landesgeschäftsführung, die vom Landesvorstand berufen wird und die laufenden Geschäfte des Vereins sowie der Tochtergesellschaften führt.

Beiräte

Die Lebenshilfe NRW wird durch drei Beiräte begleitet. Sie fördern die Ziele des Landesverbandes und unterstützen den Landesvorstand durch Beratung, Anregungen und bei Stellungnahmen zu verbandspolitisch bedeutsamen Fragen.

Die drei Beiräte sind:

  • Lebenshilfe Rat NRW
  • Rat der Eltern und Angehörigen
  • Rat der Leistungserbringer

Jeder Beirat wählt eine/n Vorsitzende/n und eine Stellvertretung. Die Beiräte werden nach Bedarf, mindestens zweimal im Jahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen zudem die Landesgeschäftsführung (oder eine Vertretung) und ein Mitglied des Landesvorstands teil.

Lebenshilfe-Rat NRW

Die Lebenshilfe NRW spricht für, über und mit Menschen mit Behinderung. Der Lebenshilfe-Rat NRW ist das Gremium der Selbstvertretung innerhalb der Lebenshilfe NRW. Er besteht aus 13 gewählten Mitgliedern, wird alle vier Jahre neu gewählt und tagt dreimal im Jahr.

Rat der Eltern und Angehörigen

Der Rat der Eltern und Angehörigen wird vom Landesvorstand für jeweils vier Jahre berufen; eine Wiederberufung ist möglich.

Rat der Leistungserbringer

Der Rat der Leistungserbringer wird ebenfalls vom Landesvorstand für jeweils vier Jahre berufen; eine Wiederberufung ist möglich.

Fachausschüsse

Fachausschüsse ermöglichen fachlichen Austausch, erarbeiten Positionen und Handreichungen und berücksichtigen dabei gesetzliche Entwicklungen sowie die Perspektiven von Menschen mit Behinderung und Angehörigen.

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Oliver Totter

Referent Recht

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Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Abtstraße 21
50354 Hürth
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Tochtergesellschaft & Netzwerk

Über die Tochtergesellschaft Lebenshilfe Bildung NRW bietet der Landesverband Angebote, insbesondere in Bildung/Qualifizierung und in der Fachkräfteausbildung. Zudem ist die Lebenshilfe NRW in wichtige Netzwerke der Selbsthilfe und Wohlfahrt eingebunden.

Satzung & Transparenz

Registriert als Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V., Amtsgericht Köln VR 700965
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 154096873
Freistellungsbescheid: Als gemeinnützige Körperschaft befreit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und  nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51ff. AO dient, unter der Steuernummer 224/5798/0397.

Satzung Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

2025-11-08-Satzung-Lebenshilfe-NRW-eV.pdf (529,4 KiB)